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Pflegegrad & Leistungen der Pflegekasse

Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft und welche Leistungen infrage kommen – rein informativ, ohne dass wir Gesundheitsdaten erheben.

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So läuft die Einstufung ab

  1. Antrag formlos bei der Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse) stellen.
  2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bzw. Medicproof bei privat Versicherten).
  3. Festlegung des Pflegegrads (1 bis 5) anhand der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen.
  4. Bewilligung der Leistungen durch die Pflegekasse.

Ein Pflegegrad allein begründet keinen automatischen Anspruch auf jede Leistung – maßgeblich sind der jeweilige Grad und die gesetzlichen Voraussetzungen.

Welche Leistungen es gibt

Die genaue Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad und den jeweils gültigen Sätzen ab. Verbindliche Auskünfte gibt Ihre Pflegekasse oder eine kostenlose Pflegeberatung.

Häufige Fragen zum Pflegegrad

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Der Antrag läuft formlos über Ihre Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse). Anschließend begutachtet der Medizinische Dienst (bzw. Medicproof bei privat Versicherten) die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen. Auf dieser Grundlage wird der Pflegegrad festgelegt.

Welche Pflegegrade gibt es?

Es gibt die Pflegegrade 1 bis 5. Sie richten sich nach dem Grad der Selbstständigkeit: Pflegegrad 1 steht für eine geringe, Pflegegrad 5 für eine schwerste Beeinträchtigung. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind in der Regel die Leistungen.

Welche Leistungen sind mit einem Pflegegrad verbunden?

Je nach Pflegegrad kommen Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige), Pflegesachleistungen (bei einem Pflegedienst), der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich (ab Pflegegrad 1) sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Betracht. Die konkreten Beträge nennt Ihnen Ihre Pflegekasse.

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