Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
Wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, sorgen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für eine lückenlose Versorgung. Wir nehmen Ihre Anfrage auf und prüfen die Möglichkeit einer Vermittlung an einen passenden Anbieter.
Entlastung anfragenWann diese Leistungen helfen
Pflegende Angehörige leisten viel – und brauchen manchmal selbst eine Pause. Verhinderungspflege springt ein, wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder einer anderen Verhinderung zeitweise ausfällt. Sie kann durch einen ambulanten Dienst, eine Betreuungskraft oder andere Personen erbracht werden. Kurzzeitpflege bietet eine vorübergehende Versorgung in einer Einrichtung, etwa im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt.
Leistungen der Pflegekasse
Bei anerkanntem Pflegegrad (ab Grad 2) beteiligt sich die Pflegekasse an Verhinderungs- und Kurzzeitpflege mit jährlichen Beträgen. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich die Budgets kombinieren. Da sich Beträge und Regeln ändern können, nennt Ihnen die verbindlichen Werte Ihre Pflegekasse oder eine kostenlose Pflegeberatung.
Allgemeine Informationen, keine Leistungszusage – der konkrete Anspruch hängt vom Einzelfall ab.
Häufige Fragen
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) übernimmt die Versorgung, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist – etwa wegen Urlaub, Krankheit oder einer Auszeit. Sie kann stunden- oder tageweise erfolgen und wird bei anerkanntem Pflegegrad (ab Grad 2) von der Pflegekasse bezuschusst.
Was ist der Unterschied zur Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) ist eine vorübergehende vollstationäre Versorgung in einer Einrichtung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Übergangszeit. Verhinderungspflege findet dagegen in der Regel im häuslichen Umfeld statt.
Wer hat Anspruch?
Anspruch besteht in der Regel bei anerkanntem Pflegegrad (ab Grad 2), wenn die Pflege zuvor über einen bestimmten Zeitraum durch eine private Pflegeperson erfolgt ist. Die genauen Voraussetzungen und die aktuellen Beträge nennt Ihnen Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatung.